Die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH ist bemüht, diese Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Wir planen, jene Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist (zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern), sukzessive bis Jahresende zu beheben. Programmiertechnische Mängel beabsichtigen wir im Rahmen eines für das heurige Jahr geplanten Versionsupgrades zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Der Kontrastwert mancher Texte ist nicht ausreichend (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast).
  • Manche Grafiken mit Bildtext haben keinen ausreichenden Alternativtext, z.B. in Slidern (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes).
  • An einigen Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Linktexte fehlen vereinzelt oder sind irreführen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck im Kontext).
  • Das Fokus-Styling ist bei einigen wenigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht sinngemäß verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Falsch verwendete ARIA-Live Auszeichnungen führen dazu, dass Inhalte vorgelesen werden während sich der Screenreader Cursor an anderer Stelle auf der Seite befindet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Februar 2022.